Abschlagszahlungen für Wasser- und Abwassergebühren erfolgen zum 15. Mai, 15. August und 15. November für das laufende Jahr und werden bei der Jahresabrechnung Anfang des darauffolgenden Jahres verrechnet.
Reichertshofen
Für Reichertshofen und Gotteshofen ist für die Erhebung der Abwassergebühren der Abwasserbeseitigungsverband Ingolstadt-Süd zuständig.
Für die restlichen Ortsteile (Agelsberg, Langenbruck, Winden am Aign, Au am Aign, Hög, Dörfl, Ronnweg, Starkertshofen und Wolnhofen) erhebt der Markt Reichertshofen die Abwassergebühren. Sie betragen je m³:
Bereiche |
bis 31.12.2024 |
ab 01.01.2025 | ||
ermäßigt*) |
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Hög, Ronnweg, Dörfl |
4,90 € |
4,36 € |
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2,67 € |
Langenbruck, Agelsberg, Winden am Aign, |
2,86 € |
2,55 € |
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2,67 € |
*) Wird das gesamt Dachflächenwasser eines Anwesens nachweislich versickert, kommt ein ermäßigter Gebührensatz zum Tragen.
Zusätzlich wird eine Niederschlagswassergebühr berechnet.
Die Höhe ermittelt sich nach dem mittleren Grundstücksabflussbeiwert gem. § 10a der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Reichertshofen für die Ortsteile.
Diese beträgt ab 01.01.2025 je m² und Jahr 0,23 €.
Pörnbach
Abwassergebühren werden für Pörnbach, Puch, Maushof, Raitbach, Ober- und Unterkreut erhoben.
Sie betragen je m³:
bis 31.12.2024 2,90 €
ab 01.01.2025 3,19 €
Zusätzlich wird eine Niederschlagswassergebühr berechnet.
Diese bemisst sich nach den bebauten und befestigten Teilflächen des Grundstücks (abgerundet auf volle m²), von denen Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt.
Diese beträgt je m² und Jahr
bis 01.01.2024 0,20 €
ab 01.01.2025 0,19 €