Steuern, Gebühren und Beiträge

Der Markt Reichertshofen und die Gemeinde Pörnbach erheben unter anderem:

 

  • Grundsteuer

    Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
    Rechtsgrundlage: Grundsteuergesetz

  • Gewerbesteuer
    Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
    Rechtsgrundlage: Gewerbesteuergesetz

  • Hundesteuer
    Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben. Nähere Informationen in der aktuellen Hundesteuersatzung.
    Rechtsgrundlage: Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • Verbrauchsgebühren
    Grundstückseigentümer müssen für die Wassermengen die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen und der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt werden Gebühren zahlen.
    Nähere Informationen in der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasser- und Abwasserabgabesatzung
    Rechtsgrundlage: Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)

 

Nähere Informationen für den Markt Reichertshofen und der Gemeinde Pörnbach in den jeweiligen Bereichen.