Der Markt Reichertshofen und die Gemeinde Pörnbach erheben unter anderem:
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Grundsteuer
Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
Rechtsgrundlage: Grundsteuergesetz - Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
Rechtsgrundlage: Gewerbesteuergesetz - Hundesteuer
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben. Nähere Informationen in der aktuellen Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlage: Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) - Verbrauchsgebühren
Grundstückseigentümer müssen für die Wassermengen die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen und der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt werden Gebühren zahlen.
Nähere Informationen in der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasser- und Abwasserabgabesatzung
Rechtsgrundlage: Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Nähere Informationen für den Markt Reichertshofen und der Gemeinde Pörnbach in den jeweiligen Bereichen.